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Schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen, Verfügungen und Befreiungen

Das WSA Weser-Jade-Nordsee erteilt schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen nach §57 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) für folgende Tatbestände:

  • Verkehre außergewöhnlich großer Fahrzeuge und bestimmter Spezialfahrzeuge, wie Luftkissen-, Tragflächen-, Bodeneffekt- und Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, sowie Wasserflugzeuge und Flugboote.
  • Verkehre außergewöhnlicher Schub- und Schleppverbände sowie das Schleppen außergewöhnlicher Schwimmkörper Als "außergewöhnlich" werden in der Regel solche Schleppanhänge angesehen, welche die Schifffahrt außergewöhnlich behindern können oder besonderer Rücksichtnahme durch die Schifffahrt bedürfen und damit als "manövrierbehindert" gelten.
  • Stapelläufe
  • Das Bergen von Fahrzeugen, außergewöhnlichen Schwimmkörpern und Gegenständen, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigt werden oder Gefahren für die Meeresumwelt entstehen können.
  • Erprobung und die Prüfung der Zugkraft von Fahrzeugen sowie Standproben
  • Wassersportliche Veranstaltungen und Parasailing
  • sonstige Veranstaltungen auf oder an Seeschifffahrtsstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder eine Gefahr für die Meeresumwelt darstellen können.

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