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Genehmigungen

Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee (WSA) überwacht und regelt in seinem Amtsbereich die Nutzung der Bundeswasserstraßen. Neben der Schifffahrt gibt es weitere Nutzungsarten.

Es bestehen nachfolgende Genehmigungspflichten:

• Benutzungen einer Bundeswasserstraße (BWaStr) und die Errichtung, die Veränderung und der Betrieb von Anlagen in, über oder unter einer BWaStr oder an ihren Ufern, bedürfen in der Regel nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) einer strompolizeilichen Genehmigung.

• Das Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen bedarf nach §34 WaStrG einer Genehmigung.

• Schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen (SSG) und Befreiungen

Wer eine Nutzung der Bundeswasserstraße plant, muss sein Vorhaben beim WSA anzeigen oder direkt eine entsprechende SSG beantragen. Aus der Anzeige oder dem Antrag müssen Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Maßnahme hervorgehen. Eine SSG beinhaltet neben der Nennung des Zwecks auch bestimmte Bedingungen und Auflagen.

Das WSA ist, auch im Hinblick auf die Erteilung strom- und schifffahrtspolizeilicher Genehmigungen, stets bemüht, den Wünschen von Bürgern und Wirtschaft kundenfreundlich Rechnung zu tragen.