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Schifferdienstbuch

Schifferdienstbuch, Bordbücher, Ölkontrollbücher

Allgemeines

Besatzungsmitglieder in der Binnenschifffahrt, die über kein Schifferpatent verfügen oder ihr Patent erweitern möchten, müssen als Nachweis ihrer Tätigkeit an Bord ein Schifferdienstbuch führen. Schifferdienstbücher können von jedem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) ausgestellt und geprüft werden. Die Prüfung hat einmal jährlich zu erfolgen. Sie ist jedoch nicht erforderlich, wenn seit der letzten Prüfung keine Eintragungen vorgenommen wurden. Die Ausstellung und Prüfung ist gebührenpflichtig.

Merkblatt für die Ausstellung von Schifferdienstbücher für Binnenschiffer

(siehe auch Hinweis auf Seiten 62 bis 64 Schifferdienstbuch)

Wer benötigt ein Schifferdienstbuch (SDB)?

Jedes Besatzungsmitglied auf einem Binnenschiff muss seine Qualifikation und seine Tauglichkeit mit dem Schifferdienstbuch nachweisen.

Wer kann ein Schifferdienstbuch beantragen?

Jede Person, die für den Dienst als Besatzungsmitglied geeignet ist.
Bei Ausländern muss ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegen.

Welche wesentlichen Voraussetzungen sind zu erbringen?

Der Antragsteller muss seine körperliche Eignung nachweisen.

Welche Unterlagen muss der Antragsteller beim WSA vorlegen?

a) ärztliches Zeugnis des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) nach Anl. 2 BinSchUO (Mindestanforderungen an das Seh- und Hörvermögen)
b) ein Lichtbild (neueren Datums)
c) Personalausweis oder Reisepass
d) den Nachweis über die Qualifikation als Binnenschiffer (wenn dieser nicht vorhanden ist, wird im Schifferdienstbuch "Decksmann" eingetragen (vgl. BinSchUO bzw. RheinSchUO)

Wer führt die arbeitsmedizinische Untersuchung durch?

Bremen: abugs Dienstleistungs GmbH, Nürnberger Str. 22, 28215 Bremen, Tel.: 0421 - 358567

Bremerhaven: BAD Gesundheitsvorsorge- und Sicherheitstechnik GmbH,
Gesundheitszentrum Bremerhaven, Barkhausenstraße 22, 27568 Bremerhaven, Tel.: 0471 - 9026280

Wilhelmshaven: BAD Gesundheitszentrum Wilhelmshaven, Preußenstraße 44 , 26388 Wilhelmshaven, Tel.: 04421 - 755050

Was ist bei der Überprüfung eines SDB zu beachten?

Die Angaben im SDB müssen durch ein Bordbuch (in Kopie) oder durch einen Kalender, aus dem die Fahrten hervorgehen, belegt werden.
(Auf den Seiten 27 und 28 des SDB befindet sich eine Mustereintragung für die Spalte "F","G", und "H", die vom WSA überprüft werden müssen).

Wie ist das Schifferdienstbuch auszufüllen?

Handschriftlich, gemäß Mustereintragung (siehe Anlage I und Seite 9 Schifferdienstbuch).
Zusätzlich ist eine Eintragung in das Verzeichnis Nr. 1 (Zu- und Abgang SDB bzw. Nr. 2 ausgestelltes SDB) vorzunehmen.

Welche Gebühren sind zu entrichten?

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS-BesGebV)
Ausfertigungsdatum: 28.10.2021

Ausstellung: 104,00 €

Ersatzausstellung und Folgebuch: 104,00 €

Überprüfung ohne Eintrag einer Qualifikationsänderung je angefangene Seite: 1,50 €

Eintragung einer Qualifikation: 27,00 €

Bordbuch

Für die Ausstellung von Bordbüchern benötigen wir folgende Unterlagen:

· Antrag (vor Ort auszufüllen)

· Blanko-Bordbuch (ist vom Antragsteller vorzulegen) sowie letztes Bordbuch und Ausgabebescheinigung vom Dezernat Technische Schiffssicherheit

Ölkontrollbuch

Für die Ausstellung von Ölkontrollbüchern benötigen wir folgende Unterlagen:

· Antrag (vor Ort auszufüllen)

· Blanko-Ölkontrollbuch (ist vom Antragsteller vorzulegen) sowie letztes Ölkontrollbuch

Zusatzinformationen

Bremen

Bremerhaven

Wilhelmshaven