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Bootsanmeldung

Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen

Allgemeines

Die An- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen sowie die Mitteilung einer technischen Änderung kann persönlich nach Terminabsprache oder postalisch an einer der folgenden 3 Standorte des WSA Weser-Jade-Nordsee in der Zeit von

Mo- Do 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr sowie Fr 08:00 - 12:00 Uhr, beantragt werden.

WSA Weser-Jade-Nordsee, Franziuseck 5, 28199 Bremen, Tel.: 0421/5378-0

WSA Weser-Jade-Nordsee, Mozartstraße 32, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421/186-0

Dienstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr sowie nach Telefonischer Vereinbarung

WSA Weser-Jade-Nordsee, Am Alten Vorhafen 1, 27568 Bremerhaven, Tel.: 0471/4835-0

Antrag auf Zuteilung eines Kennzeichens

SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Kosten gem. Binnenschifffahrtskostenverordnung:

  • Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens: 29,70 €
  • Zuteilung eines Wechselkennzeichens: 29,70 €
  • Änderung einer Eintragung oder Ausstellung eines Ersatzausweises: 14,85 €

Hinweis:
Bitte prüfen Sie möglichst vor Kontaktaufnahme anhand der folgenden Checkliste, ob sie alle Bedingungen für eine erfolgreiche Bearbeitung ihres Anliegens erfüllt haben. Bei Unvollständigkeit der Angaben und Unterlagen, kann leider kein Kennzeichen erteilt werden bzw. verlängert sich die Antragsbearbeitung erheblich.

  • Ausgefüllter Antrag
  • Vorlage des Kaufvertrages für Boot und Motor (ersatzweise kann eine Eigentumserklärung ausgefüllt werden)
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung. (Bei postalischer Antragstellung in Kopie)
  • Für die Ummeldung eines gültigen Bremer (HB), Bremerhavener (HBH) oder Wilhelmshavener (WHV) Kennzeichens wird zusätzlich der Originalausweis über das erteilte Kleinfahrzeugkennzeichen benötigt. Nur dann ist eine Ummeldung unter Beibehaltung des Kennzeichens möglich.
  • Bei Eigenbauten sind für die Anmeldung Fotos oder Konstruktionspläne vorzulegen.
  • Antragstellung persönlich: Bitte bringen sie die Gebühr möglichst passend in Bar mit.
  • Es gilt die 3G-Regelung.


Hinweis für Wassersportler zur Anwendung der See-Sportbootverordnung auf Charteryachten unter deutscher Flagge im Ausland

1. Grundsätzliches (Beispiel: Balearen/Spanien)

Im deutschen Hoheitsbereich (Seeschifffahrtsstraßen) müssen gemäß See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV) für Charteryachten vor deren Vermietung jeweils vom örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eine Besichtigung durchgeführt und ein in der Regel zwei Jahre geltendes Bootszeugnis mit bestimmten Bedingungen und Auflagen ausgestellt werden.

In den Seegebieten um die Balearen, überwiegend von Mallorca aus, werden inzwischen zunehmend Charteryachten unter deutscher Flagge vermietet. Diese Sportboote unterliegen zwar nicht den internationalen SOLAS-Regeln und verfügen daher auch nicht über ein entsprechendes Sicherheitszeugnis, müssen aber gegenüber den dortigen Behörden jeweils einen amtlichen Sicherheitsnachweis vorweisen.

Bis zum Jahr Dezember 1999 sind die dazu geforderten Besichtigungen einschließlich des Ausstellens der Zertifikate von den spanischen Behörden selbst vorgenommen, dann aber eingestellt worden. Den Eigentümern von Charteryachten unter deutsche Flagge mit ständigen Liegeplatz in Spanien kann auf Antrag ein Bootszeugnis im Sinne des §2a der See-Sportbootvermietungsverordnung erteilt werden. Zulassungsbehörde ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, Standort Wilhelmshaven.

Die Erteilung des Bootszeugnisses setzt eine Untersuchung des Sportbootes voraus. Die Untersuchung kann von ortsansässigen Besichtigern des DNV-GL durchgeführt werden.
Dieses Verfahren soll grundsätzlich auch auf anderen Seerevieren, z.B. in den Gewässern um die Kanarischen Inseln, Italien, Kroatien usw. angewandt werden.

2. Wo gilt die Kennzeichnungspflicht?

Auf Charteryachten unter deutscher Flagge mit ständigem Liegeplatz im Ausland und/ oder wenn die Vermietung in ausländischen Hoheitsgewässern vorgesehen ist.

3. Welche Dienststelle vergibt das Kennzeichen und stellt das Bootszeugnis aus?

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, Standort Wilhelmshaven, Mozartstraße 32, 26382 Wilhelmshaven.

4. Was ist beim Beantragen eines Bootszeugnisses einschl. Kennzeichen zu beachten?

Kennzeichen werden ausschließlich auf schriftlichen Antrag zugeteilt.

  • Die Erteilung eines Bootszeugnisses setzt eine Untersuchung des betreffenden Sportbootes voraus.
  • Die Untersuchung kann von ortsansässigen Besichtigern des DNV-GL oder einer anderen anerkannten Klassifikationsgesellschaft im Sinne des Art. 4 der Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörde (Abl.EG Nr. L 319 S. 20) durchgeführt werden. Die Besichtiger des DNV-GL werden auf der Grundlage eines Vertragsverhältnisses mit den Bootseigentümern tätig. Die Besichtiger führen die Untersuchungen eigenständig und in eigener Verantwortung durch.
  • Ändern sich im Laufe der Zeit Merkmale des Fahrzeugs (z.B. durch Ein- und Umbauten) oder persönliche Daten des Eigentümers, müssen sie beim WSA Weser-Jade-Nordsee, Standort Wilhelmshaven gemeldet werden. Es wird daraufhin geprüft, ob das Bootszeugnis bestehen bleiben kann oder geändert bzw. neu ausgestellt werden muss.
  • Der Inhalt des Antrags auf Erteilung eines Bootszeugnisses richtet sich nach § 3 Abs. 2 der See-Sportbootverordnung.
  • Dem Antrag ist das Untersuchungsergebnis des DNV-GL-Besichtigers beizufügen.
  • Der Besichtiger hat der Zulassungsbehörde schriftlich zu bestätigen, dass die Untersuchung entsprechend der Checkliste (Abnahmeprotokoll für Sportboote/ Wassermotorräder mit CE-Zeichen) erfolgt ist.

5. Wie lange ist das Bootszeugnis gültig?
Die Gültigkeit beträgt zwei Jahre. (Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich.)

6. Gebühren und Kosten

a) Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeit eines Bootszeugnisses einschließlich der Untersuchung eines Sportbootes oder Wasser- Motorrades, das für Fahrten binnenwärts der Basislinie oder in Strandnähe geeignet ist.

- kleine Sportboote   20,00 € 

- Wassermotorräder 15,00 €

b) Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeit eines Bootszeugnisses einschließlich der Untersuchung eines Sportbootes, das für Fahrten seewärts der Basislinie geeignet und bestimmt ist.

- große Sportboote   80,00 €

c) Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeit eines Bootszeugnisses für Sportboote, die durch die BG-Verkehr oder eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft untersucht wurden

- je Fahrzeug 25,00 €

d) Übertragung des Bootszeugnisses bei Veräußerung bzw. Umschreibung des Bootszeugnisses

- je Fahrzeug 23,00 €

Die Bezahlung der Gebühren erfolgt über die Bundeskasse Trier, Außenstelle Kiel.

Daneben fallen Kosten für die Besichtigung durch den DNV-GL oder die BG-Verkehr an, die vor Ort zu bezahlen sind.