Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Mit der Einführung der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU sind ab dem 27.11.2020 Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen gesetzlich verpflichtet E-Rechnungen zu übermitteln und öffentliche Auftraggeber verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.
Die E-Rechnung, im Standard X-Rechnung, ist ein strukturiertes elektronisches Format (XML-Datensatz).
Eine bloße Bilddatei oder ein einfaches PDF-Dokument sind keine elektronische Rechnung!
E-Rechnungen an die WSV müssen über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) eingereicht werden. Diese steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen zur E-Rechnung (Merkblätter und Rechtsgrundlagen) und wie eine Rechnung an das WSA Weser-Jade-Nordsee in Form einer E-Rechnung adressiert werden kann, finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik „Service“ auf der Seite „E-Rechnung“.
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