Navigation und Service

Planfeststellungverfahren

Im Dezember 2021 wurde der Antrag auf Planfeststellung bei der Planfeststellungsbehörde der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt gestellt. Damit begann das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren.
Nach der öffentlichen Bekanntgabe in ortsüblicher Weise wurden vom 17.01.2022 Bürger und Träger öffentlicher Belange einen Monat lang die Möglichkeit gegeben, alle Planunterlagen einzusehen. Auslegungsstelle war die Stadt Oldenburg.

Anregungen und Bedenken konnten der GDWS innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ende der öffentlichen Auslegung mitgeteilt werden.
Am 6.7.2022 hat der Erörterungstermin stattgefunden. Aufgabe der Planfeststellungsbehörde war es dann, Festlegungen für die Umsetzung der Ersatzbaumaßnahme unter Abwägung aller Betroffenheiten zu treffen.
Die Planfeststellungsunterlagen können Sie seit dem 17.01.2022 digital in diesem Portal einsehen.

Die amtliche Bekanntmachung der Planfeststellungsbehörde vom 14.12.2021, mit Hinweisen zum Verfahren und den damit verbundenen Fristen können Sie hier einsehen: Bekanntmachung

Der Planfeststellungsbeschluss wurde unter Berücksichtigung der ergänzenden Planunterlagen am 10.3.2023 erlassen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Planfeststellungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt